Die globalen Warenströme, Lebensmitteltrends zu sogenannten „Superfoods“ oder die Anwendung innovativer Herstellungsverfahren sowie spezielle Zusammensetzungen führen dazu, dass der europäische
Speiseplan durch zum Teil exotische, außergewöhnliche beziehungsweise neuartige Lebensmittel erweitert wird. Um den Schutz der Gesundheit der Verbraucher zu gewährleisten und dabei gleichzeitig
die Einhaltung eines reibungslosen Binnenmarktes zu garantieren wurde auf EU-Ebene eine Regelung in Form der Novel Food Verordnung (EG) Nr. 258/97 geschaffen. Seit 01.01.2018 ist die alte Novel
Food Verordnung außer Kraft gesetzt und durch die neue Verordnung (EU) Nr. 2015/2283 abgelöst worden. Ziel dieser Regelung ist es, innerhalb eines Zulassungsverfahrens neuartige Lebensmittel
einer Sicherheitsbewertung zu unterziehen.
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