CBD-Öle sollen gegen Schmerzen, Ängste oder Depressionen wirken. Zwei bis drei Tropfen unter die Zunge geträufelt, und schon verschwinden die Beschwerden – so steht es zumindest auf unzähligen
Internetseiten. Doch nicht nur die Werbung ist fragwürdig. Die Frage, ob die Produkte überhaupt verkehrsfähig sind, beschäftigt inzwischen mehrere Gerichte. Zuletzt entschied das
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass Lebensmittel, die durch Extraktion gewonnenes Cannabidiol (CBD) enthalten, als neuartig im Sinne der Novel-Food-Verordnung einzustufen sind. Sie benötigen
daher eine entsprechende Zulassung, zu der auch eine Sicherheitsprüfung gehört. Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist derzeit kein Fall bekannt, wonach der Verkauf
von CBD-Öl erlaubt wäre.
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