„Jede der 12 untersuchten Proben konventioneller Zitronen und Limetten enthielt Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Es gab aber keine Höchstmengenüberschreitung und daher auch keine Beanstandung.“, erklärt Professor Frerk Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock. Er ergänzt: „Die außerdem analysierten zwei Proben ökologisch erzeugter Zitrusfrüchte waren komplett rückstandsfrei.“
Die handelsüblichen Obstproben kamen u. a. aus Spanien, Brasilien, Mexiko und Vietnam...
Auf mindestens 400 verschiedene Wirkstoffe wurde jede Probe analysiert. Maximal waren neun Substanzen in einer Limettenprobe nachgewiesen worden. Insgesamt gelang der Nachweis von 14
verschiedenen Wirkstoffen in den Früchten. Es handelte sich überwiegend um zugelassene Schalenbehandlungsmittel, die das saure Obst nach der Ernte haltbarer machen sollen. Überwiegend waren das
Wirkstoffe gegen Schimmelpilze.
Für den Verzehr von Zitrusfrüchten mit Schale sollte auf deren Deklaration geachtet werden. Der Hinweis „ohne Konservierungsmittel“ oder „Schale zum Verzehr geeignet“ ist dann Früchten mit
ausgewiesener Nacherntebehandlung vorzuziehen.
„Sollen Limonen und Zitronen zum Genuss in Getränken oder Speisen in Stücken mit Schale oder als ganze Frucht verwendet werden, ist vor dem Servieren ein gründliches Reinigen, am besten ein
Abbürsten unter heißem Wasser ratsam. So lassen sich eventuell vorhandene Rückstände sehr gut reduzieren“, rät Feldhusen.
Hintergrund
Rückstände sind Reste von Stoffen, die absichtlich und zielgerichtet während der Produktion pflanzlicher Lebensmittel (z. B. Pflanzenschutzmittel) oder während deren Lagerung (u. a.
Vorratsschutzmittel) eingesetzt werden. Wenn sie oder deren Umwandlungsprodukte während der Lebenszeit der Pflanzen bzw. bis zum Verzehr des Lebensmittels nicht vollständig abgebaut werden,
treten sie als Rückstände in Lebensmitteln auf.
Schalenkonservierungsmittel (Nacherntebehandlungsmittel) sind Fungizide, also Mittel gegen Pilzbefall, die häufig auch zusammen mit verschiedenen Wachsen auf die Schalen von Zitrusfrüchten
aufgebracht werden, um einen Verderb der Früchte auf dem Transport und während der Lagerung zu vermeiden. Das Wachsen nimmt man vor, damit die Früchte nicht so schnell austrocknen. Danach sind
die Schalen für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet. Deshalb muss diese Nacherntebehandlung beim Verkauf für den Verbraucher deutlich sichtbar kenntlich gemacht werden.
Quelle: www.lallf.de.
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