
Entgegen der Auffassung so mancher Bürgermeister gehören die Bauernmärkte sehr wohl zur Grundversorgung und dürfen daher offen halten. Das Landwirtschaftsministerium hat gemeinsam mit dem
Inneministerium Empfehlungen herausgegeben, damit dies weiter aufrecht bleiben kann.
Die Verhaltensregeln finden sich auf www.topagrar.at.
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