
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 526 Lebensmittelproben auf Bestandteile aus gv-Pflanzen untersucht, davon waren 38 positiv. Der Anteil positiver Proben (7,2 %) hat damit gegenüber den Vorjahren
(5,6 bzw. 6,0 %) geringfügig zugenommen.
Bestandteile von nicht zugelassener gv-Papaya waren in 2 Proben (2 unterschiedliche Chargen) einer gezuckerten Fruchtkonserve nachweisbar. Einen ähnlichen Befund gab es bereits 2017 bei einem
vergleichbaren Produkt.
Überschreitungen des Kennzeichnungsgrenzwertes von 0,9 % für zugelassene gv-Pflanzen wurden nicht festgestellt.
Mehr auf www.ua-bw.de.
Kommentar schreiben