Lebensmittel, die speziell für Allergiker und damit für eine besonders empfindliche Verbrauchergruppe angeboten werden, stehen im besonderen Fokus der Lebensmittelüberwachung. Treffen Angaben wie
„milchfrei“ oder „glutenfrei“ nicht zu, kann akut eine Gesundheitsgefahr von diesen Produkten für den betroffenen Personenkreis ausgehen. Aber auch ohne eine solche „frei von-Bewerbung“ können
Lebensmittel Allergiker ansprechen, sofern keinerlei Hinweis auf das betreffende Allergen erfolgt (fehlende Spurendeklaration).
Mehr auf www.ua-bw.de.
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