Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung von Infektionen mit dem Coronavirus SARSCoV-2 und der Vermeidung der COVID-19-Erkrankung werden dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) immer wieder
Fragen gestellt, welche Desinfektionsmittel für die Hygiene im Privathaushalt und zur persönlichen Hygiene, aber auch für die Desinfektion in Küchen der Gemeinschaftsverpflegung und
Lebensmittelbetrieben einschließlich des Handels geeignet sind. Von Interesse ist dabei auch, welche gesundheitlichen Risiken von diesen Desinfektionsmitteln und ihren Wirkstoffen für
Anwenderinnen und Anwender ausgehen können.
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