Tierschutz bei der Fleischerzeugung wird Verbrauchern immer wichtiger. Doch er darf nicht nur vorgetäuscht werden. Die Supermarktkette Netto hatte ein Foto von Schweinen auf grüner Wiese neben
das Tierhaltungskennzeichen mit der niedrigsten Stufe 1 gedruckt. Dieses garantiert lediglich den gesetzlichen Mindeststandard in Stallhaltung. Nachdem die Verbraucherzentrale den Händler für die
irreführende Kennzeichnung abgemahnt hatte, verschwand das Tierhaltungskennzeichen – nicht aber das Foto der Schweine in Freilandidylle. Die Verbraucherschützer reichten daher Klage gegen den
Discounter ein. Nach dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth muss Netto die irreführende Abbildung nun entfernen.
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