Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung, ob aufblasbares Wasserspielzeug und anderes aufblasbares Spielzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Bei dieser Art Spielzeug handelt es
sich nicht um Schwimmhilfen bzw. Schwimmlernhilfen.
24 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Sieben Proben wurden beanstandet (jeweils mehrfach).
Mehr auf www.ages.at.
Kommentar schreiben