Der Begriff „Detox“ auf Gemüsesaft ist eine gesundheitsbezogene Angabe, die ohne Zulassung nicht verwendet werden darf. Das hat das Landgericht Koblenz in einem aktuellen Urteil entschieden.
Geklagt hatte ein Verein, der gegen unlauteren Wettbewerb vorgeht. Die Aufmachung des Saftes erwecke den Eindruck, der Verzehr habe eine entgiftende Wirkung, begründete das Gericht seine
Entscheidung.
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