Nach Auffassung des BfR sollten äußerlich anwendbare Kosmetikprodukte grundsätzlich frei von P. gergoviae sein, um ein gesundheitliches Risiko für den Menschen zu vermeiden. Inwiefern eine
gesundheitliche Beeinträchtigung bei der Verwendung solcher kosmetischen Produkte besteht, lässt sich derzeit aufgrund der mangelhaften Datenlage nicht bestimmen.
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