
Bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln dürfen EU-Staaten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zusätzliche Angaben zur Herkunft auf der Verpackung vorschreiben. Das widerspreche
nicht dem geltenden EU-Recht, entschied das Höchstgericht in Luxemburg heute. Allerdings müssten für eine weitgehendere Kennzeichnung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
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