Die Vielfalt chemischer Produkte wie Wasch- und Reinigungsmittel ist groß. Zudem basieren diese meist auf vielen verschiedenen Inhaltsstoffen. Deshalb ist es für Giftinformationszentren wichtig,
im Fall von Vergiftungen mit gefährlichen Produkten verlässliche Daten über ihre Zusammensetzung zur Hand zu haben. Um dies sicherzustellen, sind Unternehmen verpflichtet, Informationen über ihre
Produkte an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu übermitteln. Bisher wurde dafür ein BfR-eigenes Format verwendet, das nun von dem neuen europäischen Format „PCN“ (engl.: Poison
Centres Notification) abgelöst wird. Nach einer Übergangsfrist, in der beide Mitteilungsformate parallel genutzt werden konnten, ist für Produkte für den privaten oder gewerblichen Endverbrauch
ab dem Jahr 2021 nur noch die Mitteilung im PCN-Format möglich.
Mehr auf www.bfr.bund.de.
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