Ziel der Schwerpunktaktion war es, einen Überblick über die korrekte Umsetzung der Anforderungen des Art. 26 Abs. 3 der Lebensmittel-Informationsverordnung in Verbindung mit der
Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 durch österreichische Produzenten zu erhalten.
79 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht.
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