Gerichtsurteil stärkt Rolle der Internet-Kontrollstelle G@ZIELT beim BVL.
Ob online oder stationär – für Lebensmittelhändler gelten dieselben gesetzlichen Regelungen. Das hat das OberlandesgerichtMünchen erneut entschieden. Dazu erklärt der Präsident des Bundesamtes
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Friedel Cramer: „Für die Verbraucher muss der Einkauf im Internet genauso sicher sein wie beim Händler um die Ecke. Dafür sorgt die
Internet-Kontrollstelle G@ZIELT im BVL.“
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