Das Gesetz gilt für alle - und deshalb muss auch der Online-Händler Amazon <US0231351067> seinen Kunden bei der Bestellung von frischem Obst und Gemüse das Herkunftsland angeben, genauso
wie der Supermarkt um die Ecke und der Händler auf dem Wochenmarkt. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag klargestellt und ein Urteil des Landgerichts München bestätigt.
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