Anregung zur Änderung der EU-Hygienevorschriften

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Die derzeitige Corona-Pandemie zeigt auf dramatische Art und Weise, dass die Kontamination mit „beim Sprechen abgesondertem Speichel (Tröpfcheninfektion)" keine abstrakte Gefahr darstellt, wie dies im EuGH-Urteil vom 6. Oktober 2011 (Zl.C-382/10) festgehalten wurde. Vielmehr hat sich nunmehr herausgestellt, dass es sich dabei um eine reale Gefahr, auch hinsichtlich aller Viren und Bakterien, die mit dem menschlichen Speichel übertragen werden können (wie z.B. Noroviren), handelt.

Der Verband der Österreichischen Lebensmittelkontrolle und des Konsumentenschutzes e.V. hat daher die Expert group on food hygiene and control of food of animal origin ersucht, der Kommission vorzuschlagen, dass zusätzliche Bestimmungen im Sinne einer guten Hygienepraxis inkl. mechanischer Schutzvorrichtungen für Situationen erlassen werden, in denen die Vorschriften des

Art. 5 (2) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (HACCP) nur ungenügend greifen bzw. nicht ausreichen, das grundlegende Ziel des Lebensmittelrechts, nämlich ein hohes Maß an Schutz für Leben und Gesundheit des Menschen, sicherzustellen.

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