Auch in 2020 zeigt sich die Pestizidbelastung von frischem Gemüse aus konventionellem Anbau weitgehend unverändert im Vergleich zu den Vorjahren. Bei der Beanstandungsquote wegen Überschreitung
des Höchstgehaltes, war aufgrund der Neufestsetzung der Rückstandshöchstgehalte des Wirkstoffes Chlorat ein deutlicher Rückgang zu beobachten. Während in 2019 noch 18 % der Proben wegen
mindestens einer Überschreitung des Höchstgehaltes zu beanstanden waren, sank die Beanstandungsquote in 2020 auf 5 %.
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