Ab 3. Juli 2021 gilt in Deutschland das Verbot vieler Einwegplastikartikel, für die es Alternativen aus anderen Materialien gibt. Auch EU-weit ist die Herstellung bestimmter Gegenstände aus
Einwegplastik dann nicht mehr erlaubt. Eine EU-Richtlinie verbietet herkömmliche Einwegprodukte aus Kunststoff, die aus fossilen Rostoffen wie Rohöl hergestellt werden. TÜV SÜD informiert über
alternative Materialien für Lebensmittelverpackungen.
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