Am 29. April 2021 hat der EuGH sein Urteil zum Einsatz von konventionellem Lithothamnium calcareum in Bio-Pflanzendrinks veröffentlicht. Im Rechtsstreit stehen sich der Lebensmittelhersteller
Natumiund das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber(Rechtssache C-815/19). Im Raum stand dabei die Frage, ob man Bioprodukte nach europäischen Vorgaben mit calciumhaltigem Algen-Pulver anreichern
darf.
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