Wie bereits vom Landgericht Frankfurt 2019 bestätigt, entspricht das Prüfprogramm des SGS Institut Fresenius auch nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt grundsätzlich den Anforderungen,
die der Bundesgerichtshof im Jahre 2012 an die Produktbezeichnung „Biomineralwasser“ gestellt hat. Natürliche Mineralwässer, die den umfangreichen Anforderungskatalog des SGS Institut Fresenius
erfüllen und die anspruchsvollen Audits bestehen, dürfen als „Premiummineralwasser mit Bio-Qualität“ ausgezeichnet werden.
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