Im Jahr 2020 wurden insgesamt 442 Lebensmittelproben auf Bestandteile aus gv-Pflanzen untersucht, davon waren 22 positiv. Der Anteil positiver Proben (5,0 %) liegt damit geringfügig unter dem Niveau der letzten beiden Jahre (7,2 % in 2019 bzw. 5,6 % in 2018).
Erstmals seit dem großen Verunreinigungsfall 2009 bei Leinsaat war wieder nicht zugelassener gv-Leinsamen in vier Proben nachweisbar. Auch wurde wie im Vorjahr wieder nicht zugelassene gv-Papaya nachgewiesen; eine Probe einer gezuckerten Fruchtkonserve war betroffen.
Eine Überschreitung des Kennzeichnungsgrenzwertes von 0,9 % für zugelassene gv-Pflanzen wurde bei einer Probe Maisstärke festgestellt.
Mehr auf www.ua-bw.de
Kommentar schreiben