
Durch die Verordnung 2019/1020 über die Marktüberwachung und Konformität von Produkten vom 20. Juni 2019 wird die Marktüberwachungsverordnung 2008 weiterentwickelt, um auf neuartige
wirtschaftliche Entwicklungen und Herausforderungen – Stichwort internationaler Onlinehandel und Logistikdienstleistung – reagieren zu können. Ein Schwerpunkt der Verordnung liegt u. a. auf der
Beseitigung bisheriger Schlupflöcher, durch die nicht EU-konforme Drittlandsware, ohne greifbaren verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU, mittels Online-Plattformen auf den EU-Markt
gebracht wird.
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