Bier gehört aufgrund seiner Herstellungsweise und Zusammensetzung zu den keimärmeren Genussmitteln. Jedoch ist eine Kontamination des Bieres mit Keimen durch verschmutzte Zapfanlagen beim
Ausschank möglich. Daher wird jährlich stichprobenartig „Gerstensaft“ im Landesamt für Landwirtschaft, Leben smittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock mikrobiologisch untersucht.
In den Jahren 2020 und 2021 sind bis dato 29 Proben Schankbier aus Gaststätten in MV zur Kontrolle eingegangen. Dabei handelte es sich überwiegend um die Sorte „Pils“ unterschiedlicher
Hersteller...
24 Biere (83 %) waren mikrobiologisch in Ordnung.
In fünf Bieren wiesen die ExpertInnen des Landesamtes coliforme Keime nach. Sie gelten als Hygieneindikatorkeime. Die Bierproben wurden daher wegen sogenannter „hygienisch nachteiliger
Beeinflussung“ beanstandet. Schon im Jahr 2014 zeigte sich eine ähnliche Beanstandungsrate (23 %). Das deutet auf die andauernde Problemlage in diesem Bereich hin.
Außerdem sind bei vier Bieren erhöhte Keimzahlen festgestellt worden. Dabei handelte es sich meist um Milchsäurebakterien. Bei weiterer Vermehrung dieser Verderbniskeime in bierführenden
Leitungen kann es zu sensorischen Veränderungen des Bieres kommen. Dementsprechend wurde bei diesen Proben auf eine notwendige Reinigung und Desinfektion der Schankanlagen in den Gaststätten
hingewiesen.
Bier ist ein althergebrachtes und gerade im Sommer für viele Verbraucher erfrischendes Genussmittel. Damit eine ungetrübte Gaumenfreude möglich ist, darf die Hygiene nicht vernachlässigt werden.
Auch wenn die hier benannten Untersuchungsergebnisse wahrscheinlich keine Ursache für Erkrankungen des Verbrauchers ergaben, sind Reinigung und Desinfektion der Schankanlagen Vorschrift und
Voraussetzung für einen zweifelsfreien Biergenuss.
Quelle: www.lallf.de
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