Seit 3. Juli sind europaweit Einwegprodukte aus Plastik wie etwa Trinkhalme verboten. Als Alternative werden oft Trinkhalme aus Papier verwendet. Diese müssen jedoch mittels Epichlorhydrinharze
„nassfest“ gemacht werden, um stabil zu bleiben und sich nicht in Flüssigkeit aufzulösen. Das Problem dabei: Im Verarbeitungsprozess kann dabei das für den Menschen möglicherweise krebserregende
3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) entstehen. Der AK-Konsumentenschutz OÖ hat deshalb 11 Papierstrohhalme untersuchen lassen, und dabei in allen Strohhalmen 3-MCPD festgestellt, zum Teil in
beträchtlichen Mengen. Ein unmittelbares, gesundheitliches Risiko besteht durch die Verwendung der Papierhalme laut AGES dennoch nicht, da nur wenige 3-MCPD über den Speichel oder das Getränk
aufgenommen werden.
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