„Direktsaft“, „frisch vom Baum“ oder „kalt gepresst“: Mit solchen und ähnlichen Werbeaussagen versuchen Anbieter von Fruchtsäften, die Qualität ihrer Produkte hervorzuheben. Doch „frisch“
bedeutet, dass der Saft keinen Prozess der Haltbarmachung durchlaufen hat. Darauf hat das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Sigmaringen hingewiesen und den Frischebegriff aus Sicht
der Lebensmittelüberwachung erläutert. Im Jahr 2020 beanstandete das Amt acht Fruchtsäfte, deren „Frische“-Werbung es als nichtzutreffend beurteilte.
Mehr auf www.lebensmittelklarheit.de
Kommentar schreiben