Nährwertangaben auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen dürfen sich nicht auf spezielle Zubereitungsarten beziehen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Streit über
Nährwertangaben für ein Müsli von Dr. Oetker. Informationen zum Nährwert von Lebensmitteln sollen einfach und vergleichbar sein, so der EuGH.
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