Im Hessisches Landeslabor (LHL) werden Lebensmittel, kosmetische Produkte und Bedarfsgegenstände unter anderem auf das Vorhandensein von unerwünschten Stoffen bzw. die Einhaltung der
Höchstgehalte für bestimmte Stoffe untersucht. Nicht für jeden untersuchten Stoff ist ein gesetzlich festgelegter Höchstgehalt vorhanden. Und auch wenn ein Höchstgehalt überschritten ist,
bedeutet dies nicht automatisch, dass ein Risiko für die menschliche Gesundheit besteht.
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