Ziel der Schwerpunktaktion war es zu prüfen, ob die verwendeten Lebensmittelfarbstoffe den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ob der verpflichtende Warnhinweis bei Verwendung bestimmter
Farbstoffe („Azofarbstoffe“) angeführt ist. 81 gefärbte Feinbackwaren, Süßwaren, Dekorationen und Verzierungen aus ganz Österreich wurden hinsichtlich der Verwendung von Lebensmittelfarbstoffen
und der Kennzeichnung überprüft. 16 Proben wurden beanstandet.
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