
Drehspieße mit der Bezeichnung „Döner Kebab“ dürfen in Deutschland nur aus Rind-/Kalbfleisch und/oder Schaf-/Lammfleisch hergestellt werden. Der Hackfleischanteil darf höchstens 60 Prozent
betragen. Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg untersucht regelmäßig Drehspieße verschiedenster Art auf ihre Zusammensetzung und Kennzeichnung.
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