Wenn in der Kennzeichnung eines Lebensmittels der Zusatz „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ steht, verrät dieser Zusatz, dass das Lebensmittel oder eine Zutat davon mit
ionisierenden Strahlen behandelt wurde. Dies ist nicht nur auf Verpackungen erforderlich, sondern bei jeglicher Abgabe eines bestrahlten Lebensmittels oder eines Lebensmittels mit einer
bestrahlten Zutat.
Hatten Sie schon einmal ein bestrahltes Lebensmittel in Deutschland in der Hand, z. B. einen Käse mit bestrahlten Kräutern?
Bestrahlte Lebensmittel kommen in Deutschland tatsächlich sehr selten vor, weil in der Bevölkerung Vorbehalte und Bedenken gegen diese Methode der Haltbarmachung bestehen. Doch sind diese Ängste
berechtigt?
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