Sicherheit von Babypuppen und Babypuppensets

Kleines Mädchen mit einer Babypuppe

Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Einhaltung von Anforderungen der Spielzeugverordnung bzw. der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich sich auf dem österreichischen Markt befindlicher Babypuppen. 64 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 15 Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet.

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