In der Verordnung zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln sind Höchstgehalte für Opiumalkaloide und Cadmium festgelegt. Diese Kontaminanten wurden daher in
den Warengruppen Mohn und Backwaren mit Mohn untersucht. 42 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht.
Keine Probe wurde beanstandet.
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