Mit der seit Ende Januar 2021 erfolgten Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV RÜb) wurden die Regelkontrollfristen für viele Unternehmen verringert. Der neue
Punkteschlüssel der AVV RÜb führt dazu, dass alle Betriebe mit einer Kontrollhäufigkeit von mehr als einer Routinekontrolle im Jahr (Risikoklassen 1-5) automatisch und ohne eigenes Zutun eine
Stufe nach oben rutschen. Damit werden auch Gaststätten und Imbissbetriebe, in denen viele Verstöße festgestellt werden, seltener planmäßig kontrolliert werden.
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