Auch in 2021 zeigt sich die Pestizidbelastung von frischem Gemüse aus konventionellem Anbau weitgehend unverändert im Vergleich zum Vorjahr. Bei der Beanstandungsquote wegen Überschreitung des
Höchstgehaltes, war aufgrund der Neufestsetzung der Rückstandshöchstgehalte des Wirkstoffes Chlorat – wie 2020 – ein deutlicher Rückgang zu beobachten. Während in 2019 noch 18 % der Proben wegen
mindestens einer Überschreitung des Höchstgehaltes zu beanstanden waren, sank die Beanstandungsquote in 2021 auf 7 % (2020 5 %). Werden in den Vorjahren formale Beanstandungen des Stoffes Chlorat
nicht berücksichtigt, so zeigt sich die Beanstandungsquote auf ähnlichem Niveau.
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