
Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht als „Fatburner“ bezeichnet oder beworben werden. Diese Auffassung der Verbraucherzentrale Hessen wurde nun gerichtlich bestätigt. Der Bundesgerichtshof (BGH)
hat die Nichtzulassungsbeschwerde eines Anbieters, der Hamburger Firma Body Attack Sports Nutrition zurückgewiesen. Damit sind die Urteile des Landes- und Oberlandesgerichtes Hamburg
rechtskräftig.
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