
Die jüngste Überarbeitung der EU-Qualitätsregelungen wurde als „Weiterentwicklung“ ohne substanzielle Änderungen bezeichnet, bereitet Lebensmittelproduzenten in einigen Mitgliedstaaten aber dennoch Kopfzerbrechen.
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag (31. März) einen lang erwarteten Vorschlag zur Überarbeitung des Rechtsrahmens für geografische Angaben (g.A.) für alkoholische Getränke und
landwirtschaftliche Erzeugnisse angenommen.
Mehr auf www.euractiv.de
Kommentar schreiben