Es ist Allgemeinwissen, dass bestimmte Nährstoffe wichtige Funktionen im menschlichen Körper erfüllen. Beispielsweise ist für Calcium bekannt, dass eine ausreichende Versorgung mit diesem
Mineralstoff für die Knochengesundheit wichtig ist. Auf Lebensmittelverpackungen, insbesondere bei Nahrungsergänzungsmitteln, wird damit auch verkaufsfördernd geworben. Für „gesundheitsbezogene
Werbung“ bei Lebensmitteln gibt es in der EU klare Regeln, die in der VO (EG) Nr. 1924/2006, der Health-Claims-Verordnung (HCV), festgelegt sind. Sätze wie "Calcium wird für die Erhaltung
gesunder Knochen benötigt" sind zulässig – übertriebene Wirkungsversprechen wie z. B. „Calcium sorgt für bruchfeste Knochen“ jedoch nicht.
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