Die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen ist in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe geregelt. Lebensmittelzusatzstoffe
müssen gesundheitlich unbedenklich sein, es muss eine technologische Notwendigkeit für ihre Verwendung geben, ihre Verwendung darf die Verbraucher:innen nicht irreführen und muss diesen einen
Nutzen bringen.
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