Die Einführung einer verpflichtenden Herkunftsbezeichnung für Fleisch, Milch und Eier soll mit 2023 in Kraft treten. Die beiden finalen Verordnungen gehen nun in Begutachtung, gab
Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) nach dem heutigen Ministerrat bekannt. Die allgemeine Gastronomie ist davon vorerst ausgenommen. Sobald ein Kontrollsystem etabliert ist, stehe
aber einer Ausweitung auf weitere Bereiche nichts mehr im Wege, so Köstinger.
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