Angst vor Krankheiten zu schüren und direkte Abhilfe durch ein Nahrungsergänzungsmittel zu versprechen, ist verboten. Doch genau auf diese Weise gestaltete der Anbieter der „ProstaVita
Forte“-Kapseln, die AN Schweiz AG, die Werbung für sein Produkt. Das Landgericht Wiesbaden hat der Klage der Verbraucherzentrale Hessen gegen diese Angstmacherei nun stattgegeben und die
kritischen Aussagen verboten.
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