Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft (Manner) geklagt. Im Verfahren ging es um die Füllmenge bzw.
den Luftgehalt von Verpackungen. Das Handelsgericht (HG) Wien bestätigte jetzt die Rechtsauffassung des VKI und beurteilte die Verpackung des Schüttelbeutels von „Manner Mozart Mignon“ als
irreführend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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