Europäischer Gerichtshof verbietet dänischen Feta

Salat mit Feta

Ob Feta, Allgäuer Bergkäse oder Chianti: Die EU-Regeln für geschützte Ursprungsbezeichnungen gelten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)auch für Unternehmen, die ihre Produkte nicht für den europäischen Markt erzeugen. Hersteller aus EU-Ländern dürfen demnach in Drittstaaten keine Produkte unter Bezeichnungen anbieten, die sie innerhalb der EU so nicht verkaufen dürften. Zudem sind Staaten dazu verpflichtet, mögliche Verstöße zu verfolgen, wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hervorgeht (Rechtssache C-159/20).

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