Ob Feta, Allgäuer Bergkäse oder Chianti: Die EU-Regeln für geschützte Ursprungsbezeichnungen gelten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)auch für Unternehmen, die ihre Produkte
nicht für den europäischen Markt erzeugen. Hersteller aus EU-Ländern dürfen demnach in Drittstaaten keine Produkte unter Bezeichnungen anbieten, die sie innerhalb der EU so nicht verkaufen
dürften. Zudem sind Staaten dazu verpflichtet, mögliche Verstöße zu verfolgen, wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hervorgeht (Rechtssache C-159/20).
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