Gericht verbietet Werbung für liposomale Nahrungsergänzungsmittel

Gelbe Kapseln aus einer Dose

Der Anbieter warb auf seiner Homepage für so genannte „liposomale“ Nahrungsergänzungsmittel unter anderem mit einer höheren Bioverfügbarkeit und Wirksamkeit. Die Wettbewerbszentrale sah darin einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung (HCVO) und zog vor Gericht.

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