Die EU hat den Weißmacher Titandioxid in Pulverform zu Unrecht als krebserregend eingestuft. Eine entsprechende Verordnung der EU-Kommission erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am
Mittwoch für nichtig. Die EU-Kommission habe einen offensichtlichen Fehler bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit der Studie begangen, auf der die Einstufung beruhte, teilten die Richter in
Luxemburg mit. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim EuGH eingelegt werden.
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