Verpackungen für Lebensmittel, bei denen tierisches Fett durch andere Zutaten ersetzt worden ist, müssen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht auf der
Vorderseite eine Angabe dieser Ersatzzutaten aufweisen. Dies gelte auch dann, wenn dem Produktnamen diese Abweichung nicht zu entnehmen sei. Das Ziel, den Verbraucher vor
Täuschungen durch unrichtige Informationen zu schützen, könne durch die Zutatenliste auf der Rückseite erreicht werden.
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