Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nach den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen auf vorverpackten Produkten verpflichtend anzugeben. Es darf vom verantwortlichen Betrieb (meist Hersteller) frei
festgelegt werden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt Auskunft darüber, bis zu mindestens welchem Datum das Lebensmittel – bei empfohlener Aufbewahrung – seine qualitativen und spezifischen
Eigenschaften behält. Für die amtliche Lebensmittelüberwachung ist es von Interesse, die Mindesthaltbarkeitsangabe zu prüfen; verlässt sich doch der Verbraucher auf die Angaben, wenn es um die
Haltbarkeit von Lebensmitteln geht.
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