Seit einiger Zeit dürfen Insekten auch in der Europäischen Union legal als Lebensmittel angeboten werden. Voraussetzung: Als neuartige Lebensmittel müssen sie – im Gegensatz zu herkömmlichen
Lebensmitteln – vorher von der Europäischen Kommission zugelassen worden sein. Diese Zulassung ist zudem an klare Kennzeichnungsvorschriften gebunden, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) anlässlich des Weltverbrauchertages (15. März) mitteilt.
Mehr auf www.bvl.bund.de
Kommentar schreiben