2,2 Mio. Speisen werden laut Landwirtschaftsministerium täglich in Großküchen ausgegeben. Mit 1. September tritt die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Kantinenessen in Kraft. Die Herkunft
von Fleisch, Milchprodukten und Eiern muss in Kantinen dann sichtbar ausgeschildert werden. Tierschützern geht die Verpflichtung nicht weit genug. Die Herkunft allein sage nichts über die Art der
Haltung und das Tierwohl aus. Die Gastronomie sei zudem von der Regelung ausgenommen.
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Hier gehts zur Verordnung BGBl. 2023_II_65 (PDF, 262,3 kB)
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